Zur Anmeldung
Für die Eintragung in ein Berufsregister (VPMW, VIG, Coach-Register oder OT-Register) empfehlen wir Ihnen, zunächst Ihren Lebenslauf per E-Mail an folgende Adresse zu senden: info@de-nfg.nlGeben Sie bitte immer an, welcher Berufsgruppe oder welchem Register Sie angehören möchten. Weitere Informationen zu unseren Berufsgruppen/Registern finden Sie hier. Wir prüfen Ihren Lebenslauf unverbindlich und teilen Ihnen mit, ob eine NFG-Registrierung für Sie möglich ist. Die endgültige Entscheidung trifft stets die Prüfungskommission, die nach dem Bewerbungsverfahren neben ihren Zeugnissen auch Ihre Website und weitere von Ihnen einzureichende Unterlagen (wie z. B. ein Führungszeugnis, die Handelsregistereintragung und Empfehlungsschreiben) prüft.
Möchten Sie sich jetzt anmelden?
Sie registrieren sich (und erstellen Ihre persönlichen Daten) über unser Registrierungsformular. Dort wählen Sie, ob Sie sich in ein Berufsregister eintragen oder als angehendes Mitglied tätig werden möchten.
Berufsregister oder potenzielles Mitglied
Sie können sich über den unten stehenden Link registrieren: Wählen Sie zwischen der Mitgliedschaft für Berufseinsteiger und der Mitgliedschaft für Interessenten.
Potenzielle Mitgliedschaft
Kein Prüfungsausschuss erforderlich: Ihre Bewerbung wird umgehend bearbeitet.
VPMW, VIG, Trainerregister & OT-Register
Die Bewertung erfolgt anhand von Diplomen, Website, Führungszeugnis, Handelskammerregistrierung und Referenzen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Dachorganisation
Für VPMW- und VIG-Mitglieder: Beantragen Sie einen AGB-Code und registrieren Sie sich bei der Dachorganisation.
Klicken Sie auf eine der obigen Karten, um die vollständigen Informationen zu erhalten.
Was kostet eine Registrierung? (Angabe 2026)
Sie zahlen nur einmalig bei der Anmeldung; die Registrierungsgebühren sind jährlich.
VPMW & VIG
AbteilungsregisterAb dem 2. Jahr: 333 € pro Jahr.
OT-Register
Keine Kostenerstattung durch die KrankenversicherungAb dem 2. Jahr: 238 € pro Jahr.
Trainerregistrierung
Keine Kostenerstattung durch die KrankenversicherungAb dem 2. Jahr: 182 € pro Jahr.
Dies sind die Hauptkosten pro Anmeldung. Alle Bedingungen, weitere Beiträge und aktuelle Beträge finden Sie unter: Beitragsseite.
Registrieren Sie sich im Berufsregister oder werden Sie Anwärtermitglied.
Die Registrierung ist möglich über dieser Link. Bitte geben Sie an, ob Sie sich im Berufsregister eintragen lassen oder als angehendes Mitglied tätig werden möchten. Hinweis: Wir erhalten erst dann eine Benachrichtigung über Ihre Registrierung, wenn Sie ALLE Unterlagen bei der NFG eingereicht haben.
Registrierungsverfahren für zukünftige Mitglieder
Anmeldeverfahren für VPMW, VIG, Trainerregister und OT-Register
Für die Registrierung im OT-Register sowie in den Berufsverbänden VPMW und VIG müssen die Prüfungsgebühren im Voraus bezahlt werden. Die Zahlung erfolgt über iDEAL. Wir werden erst nach Zahlungseingang benachrichtigt und können Ihre Registrierungsanfrage bearbeiten/prüfen.
Im Rahmen des Bewertungsverfahrens prüfen wir, ob Ihre Unterlagen vollständig sind und ob Sie die korrekten Dokumente eingereicht haben. Der Bewertungsausschuss prüft unter anderem die ausgestellten Referenzschreiben, Ihre Registrierung bei der Handelskammer und Ihre Website. Gegebenenfalls stellt Ihnen der Ausschuss weitere Fragen, in der Regel per E-Mail. Letztendlich trifft der Bewertungsausschuss die endgültige Entscheidung darüber, ob eine Mitgliedschaft in der NFG für Sie möglich ist.
Nach positiver Prüfung erhalten Sie per E-Mail ein Begrüßungsschreiben der NFG mit Ihrer Registrierungsnummer und Ihrer NFG-Lizenz. Sollte Ihr Antrag vom Prüfungsausschuss unerwartet abgelehnt werden, erhalten Sie eine entsprechende Begründung per E-Mail. Die Prüfungsgebühren und die Kosten für die Beantragung des Verhaltenszertifikats (Vocation of Conduct, VOG) werden von der NFG nicht erstattet.
Anmeldeverfahren für VPMW, VIG, Trainerregister und OT-Register
Für die Registrierung bei der VPMW, VIG, dem Coach Register oder der Berufsvereinigung OTR müssen Sie ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung) mit dem Screening-Profil 45 (Gesundheitsversorgung und Wohlfahrt von Mensch und Tier) vorlegen können.
Wir können für Sie einen digitalen VOG-Antrag vorbereiten. Sie können diese Anfrage per E-Mail an folgende Adresse senden: . Die E-Mail muss folgende Informationen enthalten:
- Ihre Initialen
- Ihr Nachname
- E-Mail-Adresse, an die Sie E-Mails des Ministeriums für Sicherheit und Justiz erhalten möchten (Bitte beachten Sie: Diese E-Mails landen häufig im Spam-Ordner).
Falls Sie bereits über ein aktuelles Führungszeugnis mit dem entsprechenden Screening-Profil verfügen, können Sie dieses selbstverständlich auch verwenden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Dachorganisation
Die Beantragung eines AGB-Codes und die Registrierung bei einer Dachorganisation ist nur für registrierte Mitglieder möglich, die in der Berufsgruppe VPMW oder VIG registriert sind, und daher NICHT für diejenigen, die im Coach Register und OTR registriert sind.
Das Allgemeine Datenmanagement für Gesundheitsdienstleister (AGB-Zorgverleners) ist ein Register, in dem Daten von Gesundheitsdienstleistern in den Niederlanden erfasst werden. Diese Daten sind mit einem eindeutigen Code, dem AGB-Code, versehen. Alle VIG- und VPMW-Mitglieder sind nach ihrer Registrierung bei der NFG verpflichtet, … um den AGB-Code zu beantragen* (falls noch nicht vorhanden) und auf Rechnungen anzugeben. Krankenversicherungen leisten keine Zahlung, wenn ein Gesundheitsdienstleister keinen AGB-Code besitzt.
Nachdem Sie einen AGB-Code erhalten haben, können Sie sich bei der Dachorganisation registrieren, um Erstattungen von VGZ zu erhalten. Die Registrierung bei der Dachorganisation erfolgt stets über die NFG. Ein Antrag auf Registrierung bei der Dachorganisation muss per E-Mail Diese E-Mail ist an das NFG-Sekretariat zu senden. Bitte geben Sie in dieser E-Mail immer Ihren AGB-Code an (sowohl Ihren persönlichen AGB-Code als auch den Ihrer Praxis) oder, noch besser, hängen Sie die Vektis-E-Mail mit diesen Codes an.
Nur NFG-Registermitglieder, die in diesen Berufsverbänden registriert sind, können einen AGB-Code beantragen. Ein Registrierungsnachweis ist erforderlich. Im NFG-Begrüßungsschreiben wird die Beantragung des AGB-Codes erläutert. Falls Sie bereits einen AGB-Code besitzen, muss dieser um die NFG-Akkreditierung ergänzt werden. Wir informieren Sie darüber in unserer Begrüßungs-E-Mail.
