Sind Sie mit Ihrem Gesundheitsdienstleister unzufrieden?
Es kann während einer Behandlung oder Pflege zu Fehlern kommen. Wenn Sie das Gefühl haben, nachlässig oder fehlerhaft behandelt oder gepflegt worden zu sein, können Sie eine Beschwerde einreichen. Besprechen Sie Ihre Beschwerde zunächst selbst mit Ihrem Behandler. Sollten Sie das Problem nicht gemeinsam lösen können, unterstützen wir Sie gerne weiter.
Vier Schritte zur Lösung
Sie besprechen die Beschwerde zunächst selbst mit Ihrem Behandler und versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Gibt Ihr Gesundheitsdienstleister an, dass das Beschwerdeverfahren von der NFG bearbeitet wird? Überprüfen Sie dies immer beim Sekretariat der NFG.
Falls Sie die Angelegenheit nicht gemeinsam lösen können, wenden Sie sich bitte an den Beschwerdebeauftragten der NFG.
Sollte auch das nicht ausreichen, wird die Beschwerde an den unabhängigen Beschwerdebeauftragten weitergeleitet.
Ansprechpartner für die Bearbeitung von Beschwerden
Unsere Ansprechpartnerin für Beschwerden wird Ihre Beschwerde mit Ihnen besprechen und gemeinsam mit Ihrem Pflegedienstleister prüfen, ob eine Lösung möglich ist. Sollte keine Einigung erzielt werden können, unterstützt sie Sie bei der Formulierung der Beschwerde, damit diese an den unabhängigen Beschwerdebeauftragten weitergeleitet werden kann.
Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?
Sie können sich jederzeit an das NFG-Sekretariat wenden – wir helfen Ihnen gerne bei der Planung der nächsten Schritte.
Sie sind mit Ihrem Gesundheitsdienstleister unzufrieden: Was können Sie sonst noch tun?
Wenn Sie mit Ihrem Pflegedienstleister unzufrieden sind und das Problem nicht gemeinsam lösen können, müssen Sie sich nicht sofort an die Schlichtungsstelle wenden. Sie können beispielsweise eine unabhängige, vertrauliche Beratung in Anspruch nehmen oder ein Mediationsgespräch vorschlagen. Viele Beschwerden über einen Pflegedienstleister lassen sich beilegen, sobald beide Parteien die Möglichkeit haben, das Problem in Ruhe zu besprechen.
Wann wird der Streitschlichtungsausschuss eingeschaltet?
Sollten Sie die Angelegenheit nicht mit Ihrem Leistungserbringer klären können und weiterhin unzufrieden sein, können Sie Ihre Beschwerde an die anerkannte Schlichtungsstelle richten, der die NFG angehört. Diese Stelle prüft die Beschwerde unabhängig und trifft eine verbindliche Entscheidung. Dies ist häufig der letzte Schritt, nachdem das interne Beschwerdeverfahren zu keiner Lösung geführt hat.
